1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Yacht-Inspection-Leistungen zwischen der M Yachts GmbH, Osterwaldstr. 51, 80805, München, und ihren Auftraggebern, soweit nicht im individuellen Angebot etwas Abweichendes vereinbart wird. Vertragspartner für die angebotenen Leistungen ist die M Yachts GmbH. Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich bestätigte Leistungsbeschreibungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Gegenstand der Yacht Inspection
Eine Yacht Inspection ist eine fachliche Zustandsaufnahme in dem im Angebot beschriebenen Umfang. Sie kann Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen, ausgewählte Messungen, Fotodokumentation und – wenn ausdrücklich vereinbart – eine Probefahrt umfassen. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Paket, Bootstyp, Zugänglichkeit, technischen Voraussetzungen und den im Auftrag genannten Fragestellungen.
Eine Inspection ist keine Garantie dafür, dass sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Mängel erkannt werden. Verdeckte, nur durch Demontage zugängliche oder zum Prüfzeitpunkt nicht reproduzierbare Zustände können außerhalb des vereinbarten Prüfumfangs liegen. Klassifikations-, Versicherungs-, Gerichts- oder Verkehrswertgutachten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich als solche beauftragt und bestätigt wurden.
3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die kostenlose Ersteinschätzung dient der Eingrenzung des möglichen Prüfumfangs und stellt noch keine kostenpflichtige Beauftragung dar. Ein Vertrag über eine Inspection kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein konkretes Angebot oder eine Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang, Preis und Termin annimmt. Angaben im Anfrageformular sollen den tatsächlichen Zustand und die bekannten Besonderheiten der Yacht möglichst vollständig wiedergeben.
4. Preise, Umsatzsteuer und Zusatzkosten
Die auf der Website genannten Festpreise beziehen sich ausschließlich auf den jeweils beschriebenen Leistungsumfang und verstehen sich einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Nicht im Paket enthaltene Leistungen wie Kranen, Slippen, Werftliegezeiten, externe Laborprüfungen, Demontagearbeiten, Material, Reparaturen, Kraftstoff für Probefahrten oder über den definierten Radius hinausgehende Reisekosten werden nur dann berechnet, wenn sie zuvor gesondert angeboten oder ausdrücklich freigegeben wurden.
Ergibt sich während der Prüfung, dass für eine sinnvolle Fortsetzung zusätzliche Leistungen erforderlich wären, wird der Auftraggeber vor deren Durchführung informiert. Ohne entsprechende Freigabe entsteht daraus kein automatischer Zusatzauftrag.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Yacht zum vereinbarten Termin zugänglich ist und erforderliche Schlüssel, Bedienmöglichkeiten und bekannte technische Unterlagen bereitstehen. Für eine vereinbarte Probefahrt müssen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen einschließlich erforderlicher Versicherungsdeckung und einer sicheren Betriebsfähigkeit gegeben sein. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlenden Zugang oder nicht mitgeteilte Besonderheiten entstehen, können eine Anpassung des Termins oder Leistungsumfangs erforderlich machen.
6. Durchführung und Dokumentation
Die Prüfung erfolgt mit der im Verkehr erforderlichen fachlichen Sorgfalt und bezogen auf den Zustand zum Zeitpunkt der Inspection. Dokumentationen, Fotos und Berichte werden für den vereinbarten Zweck erstellt. Festgestellte Auffälligkeiten können Empfehlungen für weitere Diagnostik, Wartung oder Reparatur enthalten; diese Empfehlungen sind keine Beauftragung der betreffenden Folgearbeiten.
7. Haftung
Für Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang.
Die Dokumentation einer Inspection kann naturgemäß nur die zugänglichen und im vereinbarten Umfang geprüften Bereiche erfassen. Eine Haftung für nicht erkennbare, verdeckte oder außerhalb des Auftrags liegende Zustände besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und einer etwaigen Pflichtverletzung im konkreten Einzelfall.
8. Terminänderungen und höhere Gewalt
Termine können verschoben werden, wenn Wetter, Hafenbetrieb, technische Zugangshindernisse, behördliche Vorgaben oder andere nicht beherrschbare Umstände eine sichere oder sinnvolle Durchführung verhindern. In einem solchen Fall wird ein Ersatztermin abgestimmt. Weitergehende Rechte wegen höherer Gewalt oder gesetzlicher Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
9. Verbraucherschlichtung und anwendbares Recht
Soweit eine gesetzliche Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz besteht, informieren wir über unsere Teilnahmebereitschaft an einem Streitbeilegungsverfahren gesondert im Impressum. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen eines konkreten Auftrags sollen in Textform festgehalten werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.